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ALTSTOFFSAMMELHOF
Ansprechpartner: Johann Mayr, Matthias HerzogGemeindeamt: Josef Voraberger
Tel: +43(0)6215/8209-16
Regionalverband Salzburger Seengebiet
Abfallberatung, Tel: +43(0)6212/6868-0
Abfallabfuhrgebühren 2010
Abfallabfuhrordnung
ALTSTOFFSAMMELLISTE - die Kriterien:
- Abgabeberechtigt sind alle Haushalte und Betriebe, die an die Hausabfallabfuhr angeschlossen sind.
- Betriebe, die nicht an die Hausabfallabfuhr angeschlossen sind, müssen eine aufrechte Genehmigung der Gemeinde besitzen, wenn sie bestimmte Abfälle anliefern wollen.
- Haushaltsübliche Mengen an sperrigen Hausabfällen sind bis zu den angegebenen Mengen abgedeckt. Für darüber hinausgehende Mengen wird ein Entgelt eingehoben (Gebührensätze werden jährlich neu von der Gemeindevertretung beschlossen). Dabei dürfen die maximalen Mengen pro Anlieferung nicht überschritten werden.
Liste der Abfälle, deren Abgabe am Altstoffsammelhof in der angegebenen Menge in der Bereitstellungsgebühr enthalten sind
PROBLEMSTOFFSAMMELLISTE - die Kriterien:
- Abgabeberechtigt sind alle Haushalte und Betriebe, die von der Hausabfallabfuhr erfasst sind.
- Betriebe (Kleingewerbetreibende und landwirtschaftliche Betriebe) können ihre Problemstoffe gegen Kostenersatz lt. Gebührenliste (wird jährlich neu von der Gemeindevertretung beschlossen) abgeben. Dabei dürfen die maximalen Mengen pro Anlieferung nicht überschritten werden.
- Betriebe, die nicht an die Hausabfallabfuhr angeschlossen sind, müssen eine aufrechte Genehmigung der Gemeinde besitzen, wenn sie bestimmte Abfälle anliefern wollen.
Liste der Problemstoffe gemäß Amt der Salzburger Landesregierung
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