Mit 1. April 2023 tritt die neue Förderrichtlinie zum Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg in Kraft.
Die Salzburger Landesregierung hat beschlossen, diese pauschale (je Heizperiode, einmalige) Zuwendung des Landes Salzburg durch Bundesmittel aufzustocken und somit sowohl die Höhe des Zuschusses zu erhöhen als auch die Einkommensgrenzen (als notwendige Voraussetzung für eine Gewährung dieser Förderung) anzuheben.
Hinweise:
Wir helfen allen Gemeindebürgern, die über keinen Internetzugang haben, bei der elektronischen Antragstellung.
Personen, die für die Heizperiode 2022/2023 bereits einen Heizkostenzuschuss des Landes in Höhe von Euro 300,00 erhalten haben, wird von Amts wegen (d.h. OHNE neuerliche Antragstellung) ein weiterer Zuschuss in Höhe von Euro 300,00 ausbezahlt.
Für nähere Informationen wenden Sie sich BITTE direkt an das
Land Salzburg, Abteilung 3: Soziale Absicherung und Eingliederung, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5010 Salzburg, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;Tel. 0662 8042 3669;
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